LiveON Coaching
REMOTE ganz Persönlich
Förderung
Förderungsmöglichkeiten durch die PORTARE Business Akademie
Die PORTARE Business Akademie gewährt allen Auszubildenden, Studenten, Arbeitslosen, Rentnern, Schwerbehinderten, Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst sowie Bundeswehrangehörigen einen Nachlass von 10%.
Bei Vorliegen einer Förderzusage des Bundesförderungsdienstes der Bundeswehr bekommen Sie insgesamt eine Gebührenermäßigung von 15%.
PORTARE 0% - Finanzierung
Erst bilden, dann bezahlen!
Vereinbaren Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch unter 0571- 9743071
WICHTIG:
Bitte beantragen Sie die Fördermittel VOR Ihrer verbindlichen Anmeldung bei der PORTARE Business Akademie und reichen Sie diese mit Ihrer Anmeldung in Original bei uns ein!
Setzen Sie Ihre Lehrgangsgebühren von der Steuer ab
Häufig können Studiengebühren in voller Höhe bei der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden. Entscheidend dabei ist der Bezug zum Arbeitsleben. Steuerlich absetzbar sind Fort- und Weiterbildungen, die einen fachlichen Bezug zum ausgeübten Beruf haben und die entweder der Auffrischung von Fachkenntnissen oder der Vorbereitung auf einen beruflichen Aufstieg dienen. In diesem Fall können Sie die Gebühren bei der Steuererklärung geltend machen.
Bildungsprämie im Wert von bis zu 500,- Euro
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte Menschen für die berufliche Weiterbildung motivieren. Hierfür wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500,- Euro vergeben. Die Bildungsprämie umfasst z.B. die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühranteilen, die während Ihrer individuellen beruflichen Weiterbildung anfallen.
Für alle Bundesländer gibt es die bundesweite Bildungsprämie*. Unter 0800 2623 000 erfahren Sie, ob Sie antragsberechtigt sind. Mit der Bildungsprämie können Sie sich 50 % (maximal 500 Euro) des Seminarpreises fördern lassen.
Aufstiegs-BAföG: 40% Zuschuss vom Staat
Unabhängig von Ihrem Einkommen und Alter können Sie für bestimmte Fortbildungsprüfungen (z.B. Meister/in, Techniker/in, staatlich gepr. Betriebswirt/in, Fachwirt/in IHK) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) das sogenannte Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) beantragen. Mit einem nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss von bis zu 40% und einem zusätzlichen zinslosen Darlehen kann Ihre Förderung bis zu 15.000,- Euro betragen.
Begabtenförderung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert begabte junge Menschen, die mehr aus sich und ihrem Beruf machen möchten. Personen unter 25 Jahren, mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung können über das Stipendium des BMBF eine Förderung von bis zu 6.000,- Euro als Zuschuss erhalten.
Schüler-BAföG
Durch das Berufsausbildungsfördergesetz (BAföG) erhalten Schüler und Studenten häufig Unterstützung vom Staat. Auch für die Fernlehrgänge Abitur, Fachhochschulreife und Realschulabschluss kann BAföG - für die letzten 12 Monate des Lehrgangs - beantragt werden. Beim Schüler-BAföG handelt es sich nicht um einen Kredit - das bewilligte Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Kindergeld
Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,- Euro Einkünfte im Jahr hat. Dies betrifft Teilnehmer/innen, die einen Kurs mit einem Abschlusszertifikat belegen, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann.
Förderungen der Bundesländer
Viele Bundesländer bieten mit Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung. Diese Schecks erhalten Arbeitnehmer, die in dem jeweiligen Bundesland leben und/oder arbeiten. Häufig ist die Bewilligung der Förderung abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die im Unternehmen des Antragstellers arbeiten. Ebenso kann es bestimmte Altersvorgaben geben.
-
Brandenburg:
In Brandenburg werden Weiterbildungen durch den Bildungsscheck bis zu 70 % der Seminargebühr ohne Obergrenze ein Mal pro Jahr gefördert. Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte einfach an das Team der LASA Brandenburg GmbH, Telefon: 0331 6002-333, und lassen Sie sich gleich einen Beratungstermin geben.
-
Bremen:
In Bremen können Sie sich die Seminare und Lehrgänge der PORTARE bis zu 500 Euro mit dem Weiterbildungsscheck Bremen fördern lassen. Erfahren Sie bei der Arbeitnehmerkammer Bremen unter 0421 36301432, ob Sie Anspruch auf den Weiterbildungsscheck haben und beantragen Sie diesen gleich.
-
Hamburg:
Abhängig von der Personengruppe (mit weniger als 250 Mitarbeiter) werden Zuschüsse von 50 bis maximal 75 Prozent. Der Weiterbildungsbonus kann jedes zweite Kalenderjahr bei der mit der Programmdurchführung beauftragten Agentur beantragt werden. Weitere Informationen sowie den Antrag des Weiterbildungsbonus erhalten Sie unter 040 211 12 536. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin.
-
Sachsen:
In Sachsen können sich Arbeitnehmer mit einem maximalen monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro, oder Beschäftigte, die bis zu 4.150 Euro verdienen und älter als 50 Jahre sind, in Teilzeit arbeiten, befristet beschäftigt oder Leiharbeitnehmer sind ihre Weiterbildung bis zu 80 % fördern lassen. Förderberechtigt sind auch Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Alle weiteren Informationen
erfahren Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930.
-
Thüringen:
Sie sind Arbeitnehmer in Thüringen und möchten sich gerne weiterqualifizieren. Dann lassen Sie sich mit dem Weiterbildungsscheck Thüringen Ihre Weiterbildung mit bis zu 500 Euro fördern. Ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: 0361 222-30.
-
Nordrhein-Westfalen:
Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie mit einer Förderung Ihrer Weiterbildung mit bis zu 50 %
der Fortbildungskosten (maximal 500 Euro). Sie sind in einem Unternehmen in NRW beschäftigt oder haben Ihren Wohnsitz in NRW? Sie verdienen max. 30.000 Euro brutto im Jahr (bei gemeinsam veranlagten 60.000 Euro brutto). Sie sind beschäftigt, aber in Elternzeit? Dann gehen Sie Ihre Weiterbildung jetzt aktiv an und beantragen Sie den Bildungsscheck NRW unter 0211 8371929.
-
Rheinland-Pfalz:
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und sind Angestellte/ geringfügig Beschäftigte/ Berufsrückkehrer oder Existenzgründer? Dann können Sie sich die Seminare der PORTARE Business Akademie mit dem Qualifizierungsscheck Rheinland-Pfalz bis zu 500 Euro fördern lassen. Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: 0800 5888432.